Lebensversicherung verkaufen, beleihen oder kündigen?

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Zahlreiche Lebensversicherungen, die einst abgeschlossen wurden, kommen nicht zur Auszahlung. Grund dafür sind die enorm langen Laufzeiten, für die kaum jemand im Voraus planen kann. Wird dann dringend Geld benötigt, oder fällt jemand in Hartz IV, müssen erst alle bestehenden Vermögen aufgelöst werden, so auch die Lebensversicherung. Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten, über die Lebensversicherung an Geld zu kommen.

Zum Einen ist es in der Regel möglich, die Lebensversicherung zu beleihen. Man nimmt hierbei ein Darlehen auf die Versicherung auf. Diese Variante eignet sich besonders gut, um einen kurzfristigen finanziellen Engpass auszugleichen. Die zweite Möglichkeit ist die Kündigung der Lebensversicherung. Diese Variante ist allerdings die schlechteste, wissen Experten. Denn hierbei zahlen die Versicherer kaum die eingezahlten Beiträge aus. Sie haben das Recht, ihren gesamten Kostenblock von den eingezahlten Beiträgen abzuziehen, der Rückkaufswert beträgt demnach nur einen Bruchteil der bisher aufgewendeten Kosten für die Versicherung.

Die dritte Variante ist das Verkaufen der Lebensversicherung. Dafür gibt es Unternehmen, die sich auf das Aufkaufen der Lebensversicherungen spezialisiert haben. Sie zahlen meist zwischen zwei und zehn Prozent mehr als der Rückkaufswert einer Versicherung beträgt. Allerdings prüfen sie die zu verkaufenden Verträge auch genau. Oftmals muss eine Mindestvertragslaufzeit gegeben sein, um die Lebensversicherung verkaufen zu können. Der Rückkaufswert muss ebenfalls einen Mindestbetrag ergeben. Werden jedoch die von den jeweiligen Policenhändlern vorgegebenen Voraussetzungen erfüllt, lässt sich mit dem Verkaufen der Lebensversicherung noch das meiste Geld aus dieser holen.

Ein besonderer Vorteil, der beim Verkauf entsteht, ist der bleibende Todesfallschutz. Der Vertrag wird durch den Policenhändler fortgeführt, die Beiträge von diesem weiter entrichtet. Allerdings bleibt die versicherte Person bestehen, so dass im Todesfall das Kapital aus der Lebensversicherung an die Hinterbliebenen ausgezahlt wird. Zwar gibt es einige Ausnahmen, bei denen auch der Hinterbliebenenschutz mit dem Verkauf hinfällig wird, doch sind diese in der Praxis eher selten anzutreffen. Nur die Ablaufleistung, die im Erlebensfall der Versicherungslaufzeit ausgezahlt wird, geht zugunsten des Policenhändlers.

Wichtig für alle Versicherten, die den Verkauf ihrer Lebensversicherung anstreben, ist ein genauer Vergleich der unterschiedlichen Angebote. Zum Einen werden die Voraussetzungen für den Ankauf der Lebensversicherungen individuell von den Policenhändlern bestimmt. Zum Anderen zahlen die einzelnen Unternehmen unterschiedlich hohe Beträge für den Ankauf. Bei den erhaltenen Angeboten sollte genau geprüft werden, ob der Rückkaufswert der Lebensversicherung korrekt berechnet wurde. Hierfür ist es sinnvoll, sich diesen von der eigenen Versicherung ausweisen zu lassen. Nur bei einer korrekten Berechnung kann auch das Angebot für den Ankauf der Lebensversicherung entsprechend ausfallen.

10 Antworten zu “Lebensversicherung verkaufen, beleihen oder kündigen?”

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